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Die Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (RKI) empfiehlt allen Personen ab 60 Jahren die Gürtelrose-Schutzimpfung mit einem sogenannten Totimpfstoff als Standardimpfung.
Personen mit einer Grundkrankheit oder Immunschwäche empfiehlt die Kommission die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren (Indikationsimpfung). Die Gürtelrose-Impfung wird erst zur Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss über die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie entschieden hat.
„Da unsere Patienten oft immunsupprimiert sind“, erklärt Prof. Dr. Dirk Behringer, Leiter des Onkologischen Zentrums Augusta Bochum, „ist diese Impfung zu erwägen. Durch die Impfung kann das Risiko für das Auftreten einer Gürtelrose und die - oft schmerzhaften - Folgeschäden wirksam gesenkt und unnötiges Leiden verhindert werden.“ Prof. Behringer empfiehlt, sich z.B. an den Hausarzt oder auch an seine Ambulanz zu wenden, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Weitere Informationen:
Gürtelrose oder Herpes zoster wird durch das Varizella-zoster-Virus ausgelöst. Das Virus verursacht bei Erstkontakt, meist im Kindesalter, Varizellen (Windpocken). Nach Abklingen der Varizellen bleibt das Virus lebenslang in den Nervenzellen und kann zu einem späteren Zeitpunkt Herpes zoster verursachen. Typisch für Herpes zoster ist ein brennender Schmerz, gefolgt von einer zumeist halbseitigen, bandartigen Ausbreitung von Bläschen in dem zum betroffenen Nerv gehörenden Hautareal. Am häufigsten treten die Symptome an Rumpf und Brustkorb auf. Nach Abheilen des Hautausschlages kann ein Nervenschmerz (Postherpetische Neuralgie oder Postzosterschmerz) in der vormals betroffenen Hautregion noch mehrere Monate bis Jahre anhalten und die Lebensqualität erheblich einschränken.
Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des RKI.