Im Oktober 2020 ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft getreten, um die Digitalisierung und technologische Ausstattung in deutschen Krankenhäusern voranzubringen. Ziel ist eine moderne, effiziente und patientenzentrierte Gesundheitsversorgung.
Auch wir an den Augusta Kliniken Bochum Hattingen profitieren von dieser Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds.
Die Mittel des KHZG werden sowohl durch den Bund als auch durch die Länder aufgebracht. Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) und wird durch die Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, im Rahmen von NextGenerationEU, finanziert. Gefördert werden verschiedene Maßnahmen zur Digitalisierung und Modernisierung sowie zur Verbesserung der Informations- und Cybersicherheit. Damit setzen wir entscheidende Schritte für die Zukunft der Gesundheitsversorgung im Ruhrgebiet.
Patientenportal
Fördertatbestand 2 (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV) Patientenportale sollen zukünftig den Austausch zu Aufnahme-, Behandlungs- und Entlassmanagement beschleunigen und damit die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten verbessern. Auch das Überleitungsmanagement zu nachgelagerten Leistungserbringern ist ein zentraler Baustein.
Digitale Dokumentation
Fördertatbestand 3 (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV) Eine digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation erhöht die Patientensicherheit und verringert gleichzeitig den Aufwand für die Erstellung. Bei diesem Fördertatbestand werden zwei Themenschwerpunkte betrachtet: digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation und Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Arztbriefschreibung.
Digitales Medikationsmanagement
Fördertatbestand 5 (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV) Ziel ist es, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) im Krankenhaus durch digitales Medikationsmanagement zu erhöhen. Hierzu sind die durchgehende digitale Dokumentation der Medikation in interoperablen Systemen sowie die ständige Verfügbarkeit dieser Informationen für alle am Behandlungsprozess Beteiligten erforderlich.