Entlassmanagement
Seit 2017 ist der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement in Kraft. Er sieht vor, dass Patientinnen und Patienten auch nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus bedarfsgerecht weiterversorgt werden.
Gemäß diesem Rahmenvertrag haben wir in unseren Häusern konkrete Kriterien festgelegt, nach denen die Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit dem Behandlungsteam entscheiden, ob im jeweiligen Patientenfall Maßnahmen des Entlassmanagements notwendig werden.
Sofern sich daraus ein Bedarf ergibt, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet, damit keine Versorgungslücke entsteht. So erhalten Sie beispielsweise bei einer Entlassung am Samstag die notwendigen Medikamente mit, bis Sie Ihre niedergelassene Ärztin oder Ihren niedergelassenen Arzt aufsuchen können.
Patientinnen und Patienten, die gut allein zurechtkommen, oder solche, die Angehörige haben, die Dinge für sie oder mit ihnen erledigen können, suchen für ein Rezept oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bitte am ersten Werktag nach der Entlassung ihre niedergelassene Ärztin oder ihren niedergelassenen Arzt auf.
Fragen zum Entlassmanagement während Ihres Aufenthalts richten Sie bitte an Ihre Ärztinnen und Ärzte oder an die Pflegekräfte. Diese vermitteln Ihnen bei Bedarf die richtige Ansprechpartnerin oder den richtigen Ansprechpartner aus dem Behandlungsteam in unserem Haus. Das können zum Beispiel sein: Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, speziell weitergebildete Pflegekräfte (etwa im Wundmanagement oder als Stomatherapeutinnen und Stomatherapeuten), Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungsberatung oder der Sozialdienst.